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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des AZ-Unterkunftsbüros

 

Stand: 01.04.2024

I. Präambel

Das Unterkunftsbüro vermittelt mögliche Unterkünfte in Deutschland an Monteure und an Firmen, die Monteure im vorbenannten Bereich einsetzten.

II. Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem AZ-Büro

 

§ 1 Vertragsschluss

 

a. Der Vertrag kommt zwischen dem AZ-Unterkunftsbüro und dem Auftraggeber zustande, wenn der Auftraggeber um die Bereitstellung von Monteurzimmern bittet und das AZ-Unterkunftsbüro die Vermittlung von Monteurzimmern zusagt. Ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen, vor.

b.  Aus dem Mietvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Unterkunftsinhaber wird das AZ-Unterkunftsbüro nicht berechtigt und nicht verpflichtet. Zwischen dem Inhaber der Unterkunft und dem AZ-Unterkunftsbüro kommt kein Vertragsverhältnis zustande.

§ 2 Zahlung des Unterkunftsentgelts

 

a. Das Entgelt für die Unterkunft sowie die Provision für die Vermittlungsleistung ist durch Banküberweisung an das AZ-Unterkunftsbüros zu entrichten und zwar vor Ankunft am Beherbergungsort.

 

b. Das Beherbergungsentgelt enthält einen Gesamtbetrag zuzüglich etwaige Zuschläge, u.a. Entgelte für verbrauchsabhängige Leistungen wie Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc. und für Wahl- bzw. Zusatzleistungen.

 

§ 3 Nichtantritt der Unterkunft

 

a. Im Falle einer Stornierung Unterkunft sind an AZ-Unterkunftsbüro als Entschädigung 20% des vereinbarten Preises fällig.

 

§ 4. Verlängerung der Mietdauer

 

a. Die Verlängerung der Mietdauer ist dem AZ-Unterkunftsbüro gegenüber zu erklären.

 

b. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine Verlängerung der Mietdauer unmittelbar mit dem Unterkunftsinhaber vereinbart, steht dem AZ-Unterkunftsbüro eine Vertragsstrafe zu, die der vereinbarten Miete für den gesamten Verlängerungszeitraum entspricht. In diesem Fall ist eine Verrechnung mit der Kaution zulässig.

 

§ 5. Haftung

 

a. Das AZ-Unterkunftsbüro haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände einschließlich des Pkws.

 

b. Die Einbringung der Eigentumsgegenstände in der Unterkunft erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

c. Bei eventuellen Leistungsstörungen hat der Auftraggeber und der Bewohner alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering, wie möglich, zu halten.

 

§ 6 Rügen

 

a. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthalts, gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

 

b. Mängel sind zu protokolieren.

 

c. Das AZ-Unterbringungsbüro ist hierüber schnellstens in Kenntnis, ggf. per E-Mail, zu setzen.

 

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss

 

a. Das AZ-Unterkunftsbüro haftet ausschließlich für die eigene Vermittlungstätigkeit.

 

b. Es haftet nicht für den Zustand und die Lage der Unterkunft. Die Beschreibung der Unterkünfte erfolgt ausschließlich auf den Angaben der Unterkunftsinhaber, den das AZ-Unterbringungsbüro vertrauen darf. c. Eigenschaften des Objekts werden weder schriftlich noch mündlich zugesichert.

 

§ 8 Datenschutz

 

a. Das AZ-Unterkunftsbüro erhebt und speichert Daten des Auftraggebers in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung.

 

b. Die Daten werden zur Erfüllung vertraglicher und rechtlicher, im Besonderen steuerrechtlicher, Pflichten verarbeitet.

 

c. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des AZ-Unterkunftsbüros verwiesen.

 

III. Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unterkunftsinhaber

 

§ 1. Vertragsschluss

 

a. Der Unterkunftsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Unterkunftsinhaber zustande. Hieraus wird ausschließlich Auftraggeber und der Unterkunftsinhaber verpflichtet. Der Unterkunftsinhaber ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Auftraggeber hat den Unterkunftspreis zu entrichten.

 

b. Die versprochene Leistung des AZ-Unterkunftsbüros umfasst die Vermittlung von Unterkünften und bestimmte, vereinbarte Hilfstätigkeiten bei der Durchführung des Mietvertrages. Der Auftraggeber bevollmächtigt das AZ-Unterkunftsbüro in seinem Namen aufzutreten und Verträge abzuschließen.

 

c. Dem Unterkunftsinhaber und dem AZ-Unterkunftsbüro steht es frei, den mündlich geschlossenen Mietvertrag in elektronischer Form zu bestätigen.

 

d. Soweit das AZ-Unterkunftsbüro Willenserklärungen gegenüber dem Unterkunftsinhaber abgibt, sind es ausschließlich solche im Auftrag und in Vollmacht des Auftraggebers.

 

§ 2. Rücktritt durch den Auftraggeber

 

a. Ein Recht zum einseitigen kostenfreien Rücktritt durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, wenn die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in der Risikosphäre des Auftraggebers liegen, nicht genutzt werden kann. Eine Ausnahme liegt bei höherer Gewalt vor.

 

b. Tritt der Auftraggeber dennoch vom Vertrag zurück, so werden folgende Stornierungsgebühren durch den Vermieter in Rechnung gestellt:

- i.d.R. bei Nichtantritt der Mieträume

100% des vereinbarten Entgelts,

- wird der Rücktritt mindestens eine Woche vor der Beherbergung erklärt, so betragen die Stornierungsgebühren 80% des vereinbarten Entgelts,

 

- wird der Rücktritt mindestens zwei Wochen vor der Beherbergung erklärt, so betragen die Stornierungsgebühren 50% des vereinbarten Entgelts,
 

- wird der Rücktritt mindestens vier Wochen vor Beginn der Beherbergung erklärt, so betragen die Stornierungsgebühren 20% des vereinbarten Entgelts,

c.  Der vereinbarte Preis entspricht dem, mit der Buchungsbestätigung genannten Gesamtpreis.

 

d. Die Stornierungsgebühren werden mit Zugang des Rücktritts fällig.

 

e. Der Unterkunftsinhaber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und hat das erzielte Entgelt auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anzurechnen.

 

f. Soweit der Unterkunftsinhaber über die Eigenschaften der von ihm vermieteten Immobilie arglistig täuscht oder wesentliche Eigenschaften verschweigt, ist er dem Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Dem Auftraggeber steht darüber hinaus das Recht zu, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.

 

§ 3 An- und Abreise

 

a. Den Auftraggeber treffen bei der An- und Abreise folgende Rechten und Pflichten gegenüber dem Unterkunftsinhaber.

 

b. Der Unterkunftsinhaber stellt dem Auftraggeber das Mietobjekt ab dem Anreisetag ab 15:00 im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Dem Auftraggeber oder einem seiner Monteure werden am Anreisetag Schlüssel ausgehändigt, die am Abreisetag im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben sind. Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel sind die Kosten der Wiederbeschaffung und/oder Einrichtung einer neuen Schließanlage vom Auftraggeber zu tragen.

 

c. Das Mietobjekt ist spätestens bis 10:00 Uhr am Abreisetag dem Vermieter geräumt in einem besenreinen Zustand zu übergeben.

 

d. Das Mietobjekt ist in einem vertragsgemäßen Zustand, wenn sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Spiegel, TV, die Unterkunft selbst, Böden, Wände, Fliesen, Lampen als auch die genutzten Gegenstände, die dem Verantwortungsbereich des Vermieters unterstehen.

 

e. Kann die Übergabe an den Unterkunftsinhaber nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand erfolgen, so hat der Auftraggeber die Kosten der Instandsetzung bzw. Wiederbeschaffung der Gegenstände zu tragen. Aufwendungen ds Unterkunftsinhabers, die über die vertraglich vereinbarte Leistung hinausreichen, wie Reinigungskosten bei unsachgemäßer oder übermäßiger Beschmutzung, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Beispielsweise bei extremer Verschmutzung hat der Unterkunftsinhaber das Recht, eine Reinigungsfirma zu beauftragen, die Arbeiten dem Auftraggeber unmittelbar in Rechnung stellt.

 

§ 4. Sorgfalt

 

a. Es ist untersagt, in den Mieträumen Tiere, wie Hunde und Katzen, zu halten oder zeitweilig zu verwahren.

 

b. Ausnahmsweise ist es zulässig, Tiere in den Mieträumen zu halten, wenn dem der Unterkunftsinhaber ausdrücklich zustimmt. Der Auftraggeber und der Bewohner haften für Schäden, die aus der Tierhaltung entstehen gesamtschuldnerisch.

 

c. Rauchen in den Mieträumen ist nicht gestattet.

 

d. Auf angrenzenden Freiflächen, wie Gärten, Vorhöfen u.ä., ist beim Rauchen Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter zu nehmen.

 

e. Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen, schriftlichen Vereinbarung mit dem AZ-Unterkunftsbüro. Bei einer über die vertraglich angegebene Personenzahl eingetretenen Überbelegung kann eine zusätzlich angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung verlangt werden. Dem Unterkunftsinhaber steht das Recht zu, die überzählige Personenanzahl unverzüglich der Unterkunft zu verweisen, so dass diese die Unterkunft unverzüglich zu verlassen hat.

 

f. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlich sperrigen Gegenständen auf dem Grundstück der Unterkunftsinhaber ist untersagt. IV. Schlussbestimmungen

 

§ 1 Gerichtsstand, Rechtsstatut

 

a. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Kerpen örtlich zuständig.

 

b. Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§ 2 Geltung

 

a. Es gelten ausschließlich die AGB´s des AZ-Unterbringungsbüros.

§ 3 Rechtsunwirksamkeit

 

a. Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, so berührt es nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

 

b. Im Falle der Unwirksamkeit gilt die gesetzliche Regelung, die dem beabsichtigten Ziel am nächsten kommt.

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